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Verleih AGB für Eventmodule

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Verleih AGB für Eventmodule von Soccertime gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Soccertime.

2. Service und Betreuung

2.1. Sie erhalten die Eventmodule betriebsbereit mit Gebläse und sonstigem notwendigen Zubehör.

2.2. Sie erhalten die Eventmodule in einem sauberen, trockenen und funktionsfähigen Zustand. Eventuelle Schäden sind bei uns in der Mängelliste aufgenommen.

2.3. Dem Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen werden alle Aufbau-, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften erläutert.

2.4. Folgende Möglichkeiten der Bereitstellung unserer Eventmodule bieten wir an:

2.4.1. Sie haben die Möglichkeit, die meisten der zum Verleih stehenden Eventmodule, direkt bei uns im Lager selbst abzuholen.

2.4.2. Natürlich liefern wir Ihnen auch das gewünschte Eventmodul zu Ihrem Veranstaltungsort.

2.4.3. Wir liefern Ihnen das gewünschte Eventmodul zu Ihrem Veranstaltungsort, bauen es auf und nach der Veranstaltung auch wieder ab.

2.4.4. Wenn Sie sich voll und ganz auf Ihre Veranstaltung konzentrieren möchten, bieten wir Ihnen auch unser Rund-um-Paket. Wir liefern Ihnen das gewünschte Eventmodul zu Ihrem Veranstaltungsort, bauen es auf, stellen die Betreuung während der Veranstaltung (6 Std.) und bauen es nach der Veranstaltung auch wieder ab.

3. Preise

3.1. Alle auf der Webseite angegebenen Preise sind reine Nettopreise und verstehen sich zzgl. aktuell geltender MwSt.

3.2. Gebuchte Auf- und Abbaukosten berechnen wir, je nach Größe und Umfang des jeweiligen Eventmoduls, maximal jedoch mit 79,- € zzgl. aktuell geltender MwSt.

3.3. Liefer- und Anfahrtskosten berechnen wir einmalig mit 59,- € zzgl. aktuell geltender MwSt. In den Liefer- und Anfahrtskosten sind 50 Freikilometer enthalten. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer berechnen wir 0,59 € zzgl. aktuell geltender MwSt.

3.4. In jedem Fall erstellen wir Ihnen ein individuelles konkretes Angebot, inklusiver aller eventuell in Frage kommenden Nebenkosten (Auf- und Abbau, Liefer- und Anfahrtskosten, Betreuungskosten, Kosten für Zubehör).

4. Selbstabholer

4.1. Die Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren und sind verbindlich einzuhalten (+/- 45 Minuten).

4.1.1. Wird die Abholzeit nicht eingehalten, so besteht kein Anspruch mehr auf die Aushändigung der Mietsache. In dem Fall ist Soccertime berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten und die Mietsache anderweitig zu vermieten. Ungeachtet dessen erfolgt keine anteilige Erstattung der Miete.

4.2. Bei Selbstabholung ist ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen.

4.3. Bei Abholung der angemieteten Module ist eine Kaution von 100,- € zu hinterlegen.

4.3.1. Werden die angemieteten Module pünktlich, sauber, vollständig und ordnungsgemäß gepackt zurückgebracht, erhalten Sie Ihre Kaution zurück.

4.3.2. Gründe für Einbehaltung der Kaution sind z. B. verschmutzte, nicht trockene, bemalte Module oder wenn sich Wasser im Modul befindet.

4.3.3. Alle Kosten für eine Schadensregulierung, die über den Kautionseinbehalt hinausgehen, sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.

4.4. Der Mieter oder Abholer (Erfüllungsgehilfe) überzeugt sich bei der Übergabe vom einwandfreien Zustand und der Vollständigkeit des angemieteten Eventmoduls. An- und Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung und Einverständnis der Vollständigkeit und des einwandfreien Zustands. Später vorgebrachte Beanstandungen und Reklamationen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, es sei denn, dass versteckte Mängel beim Aufbau oder der Erstinbetriebnahme aufgetreten sind und diese sofort per SMS angezeigt werden. Solche Schäden lassen auf eine Verursachung durch den Vormieter schließen.

4.5. Wird das Eventmodul trotz erkannter Mängel in Betrieb genommen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Mieters.

4.6. Bitte beachten Sie unsere Angaben betreffend Packmaß und empfohlener Fahrzeuggröße.

4.7. Der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfe informiert sich bei der Abholung über die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen, sowie eventuelle Besonderheiten des Auf- und Abbaus und sonstige Bestimmungen.


5. Haftung

5.1. Der Mieter haftet bei Selbstabholung oder Selbstbetreuung für die gemieteten Module samt Zubehör ab Übergabe bis zur Rückgabe in unserem Lager oder Abholung, in vollem Umfang und hat alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums entstehen.

5.1.1. Für Sachschäden am Mietobjekt durch den Transport, mutwillige Beschädigung (z. B. Vandalismus), unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Zerren und Reißen am Modul zum Versetzen) oder Sturmschäden (z. B. durch Missachtung der Sicherheitsvorschriften).

5.1.2. Für Verlust der Mietsache inklusive Zubehör durch Diebstahl, maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

5.1.3. Für Personenschäden, die durch Nutzung oder durch den Kontakt mit dem Eventmodul oder dem dazugehörenden Stromanschluss, Stromkabel oder sonstigen elektrischen Geräten zu begründen sind (z. B. durch Verletzung der Aufsichtspflicht). Es wird dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, wenn noch nicht vorhanden.

5.1.4. Außerdem haftet der Mieter für Schäden, die Soccertime durch verspätete Rückgabe oder Rückgabe von defekten, verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Mietsachen entstehen.

5.1.4.1. Sollte Soccertime durch genannte Gründe ein Auftrag verloren gehen, kommt der Mieter für den entstanden finanziellen Verlust auf.

5.1.4.2. Erfolgt die Rückgabe verspätet, stellen wir dem Mieter für jeden angefangenen Tag die normale Tagesmiete in Rechnung.

5.1.4.3. Ebenso trägt der Mieter, je nach Zeitaufwand, die Kosten für die Nachbearbeitung der Eventmodule, um diese wieder in einen vermietbaren Zustand zu bringen, mindestens jedoch 49,- € zzgl. aktuell geltender MwSt. je angefangene Stunde.

5.1.4.4. Eventuell anfallende Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, zzgl. einer Servicepauschale von 59,- € zzgl. aktuell geltender MwSt.

5.2. Alle von Soccertime beaufsichtigten Aktionen sind haftpflichtversichert. Soccertime haftet im Übrigen nur dann für Schäden, wenn diese auf grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen der Aufsichtsführung seiner Eventbetreuer und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

5.2.1. Für einen Veranstaltungstag (max. 6 Stunden) werden unseren Betreuern zwei 15- minütige Pausen eingeräumt. Sind längere Einsatzzeiten vorab vereinbart worden, werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert.

5.2.2. Möchte der Mieter während der Pausen die angemieteten Eventmodule weiter benutzen, so hat der Mieter für eine eigene Aufsichtsperson, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. In dem Fall gehen, während dieser Zeiten, Haftpflicht und Aufsichtspflicht an den Mieter über.

5.2.3. Der Mieter verpflichtet sich, Soccertime von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, die ein Dritter aufgrund eines schuldhaften Verhaltens eines anderen Teilnehmers erleidet.

5.3. Soccertime haftet für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Anlieferung und Abholung durch die angemieteten Eventmodule verursacht werden.

5.4. Keine Haftung übernimmt Soccertime, wenn Eventmodule aufgrund von Defekt oder wegen irgendwelchen Beschädigungen durch den Vormieter nicht zur Verfügung gestellt werden können.

5.5. Keine Haftung übernimmt Soccertime für eine Minderung der Nutzbarkeit durch Dritte oder durch sonstige äußere Einflüsse.

5.6. Keine Haftung übernimmt Soccertime für Ausfälle oder Folgeschäden durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Hagel, Schnee, Frost o. ä.).

5.7. Kann Soccertime einen bestätigten Termin nicht einhalten, so werden bereits gezahlte Beträge in vollem Umfang zurückerstattet. Ansprüche darüber hinaus bestehen gegenüber Soccertime nicht.

6. Sorgfaltspflichten

6.1. Der Mieter hat bei Selbstbetreuung die alleinige Aufsichtspflicht. Er gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes, volljähriges Personal.

6.2. Der Mieter verpflichtet sich oder seine Erfüllungsgehilfen zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit den Mietsachen.

6.3. Sollten aufgrund von Beschädigungen oder Funktionsstörungen Reparaturen erforderlich sein, so sind diese durch den Mieter oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht zulässig. Er hat ferner alles zu unterlassen, was eine Verschlechterung der Mietsache zur Folge haben könnte.

6.4. Die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften ist vom Mieter und dessen Erfüllungsgehilfen zu beachten.

6.5. Die Sicherheitsbestimmungen bei aufblasbaren Eventmodulen sind zwingend einzuhalten.

6.5.1. Zur Windsicherung ist es erforderlich, dass Eventmodule mit Erdnägeln im Boden oder an vorhandenen, festverankerten Objekten befestigt werden.

6.5.2. Ab Windstärke 5 oder bei Regen hat der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass das Modul nicht mehr genutzt wird.

6.5.3. Die Sicherung des ggf. benötigten Stromanschlusses, der sonstigen elektrischen Geräte und der verlegten Stromkabel, unterliegt der Verantwortung des Mieters.

6.6. Die Benutzerhinweise und der vertragsmäßige Gebrauch der Eventmodule sind zwingend einzuhalten.

6.6.1. Vor dem Betreten und der Nutzung der Eventmodule sind die Schuhe auszuziehen.

6.6.2. Teppich vor den Eingang des Eventmoduls legen.

6.6.3. Es gilt die definierte Altersbegrenzung für das jeweilige Modul.

6.6.4. Die vorgegebene Anzahl der gleichzeitigen Nutzer ist nicht zu überschreiten.

6.6.5. Essen, Getränke sowie sonstige Gegenstände dürfen nicht in und auf das Eventmodul genommen werden.

6.7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand und das entsprechende Zubehör sicher aufzubewahren und durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Diebstahl, Vandalismus, unsachgemäßen und unbefugten Gebrauch zu schützen.

6.8. Der Mieter hat die Module nach Mietzeitraum trocken, gereinigt und intakt zurückzugeben. Also im selben Zustand wie diese übernommen wurden: trocken, gereinigt und intakt.

7. Betrieb

7.1. Die Aufstellungshinweise sind zu beachten. Der Betrieb der Eventmodule ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt.

7.1.1. Geeigneter Untergrund ist eine ebene, saubere Fläche (z. B. Rasen oder Asphalt).

7.1.2. Das Aufstellen der Eventmodule auf Schotter oder Tartan ist nicht erlaubt.

7.1.3. Das Aufstellen der Eventmodule auf roter Erde und/oder rotem Sand ist nicht erlaubt und wird neben den dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,- € geahndet.

7.1.4. Vor dem Aufbau ist der geeignete Untergrund von spitzen Steinen und Gegenständen zu befreien und dann die Unterlegplane auszubreiten.

7.1.5. Für den Einsatz der meisten Eventmodule wird ein 230 Volt Stromanschluss, maximal in 15 Meter Entfernung, benötigt (siehe Modulbeschreibung).

7.2. Betrieb bei Schlechtwetter:

7.2.1. Bei leichtem Nieselregen kann das Eventmodul weiter betrieben werden. Sie holen sich allerdings nasse Füße.

7.2.2. Bei stärkerem Regen ist das Modul auszuschalten, halb umzulegen und mit der Hälfte der Unterlegplane abzudecken.

7.2.3. Bei überraschend eintretendem Regen(-schauer) muss das Modul nicht unbedingt sofort abgeschaltet werden. Das Gebläse hält das schon mal aus. Vor der erneuten Benutzung ist das Modul allerdings trocken zu wischen.

7.2.4. Es ist dringend darauf zu achten, dass kein Wasser in den aufblasbaren Boden läuft.

8. Lieferung durch Soccertime

8.1. Der Mieter gewährt bei Anlieferung und Abholung eine freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort.

8.2. Sollten Passierscheine oder Sondergenehmigungen für die Zufahrt zum Veranstaltungsort nötig sein, so sind diese vom Mieter einzuholen und Soccertime rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.3. Der Mieter sorgt für die Bereitstellung von geeigneten Hilfskräften zum Be- und Entladen sowie für den Auf- und Abbau. Diese müssen unbedingt zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen.

8.4. Das Eventmodul ist pünktlich zur vereinbarten Abholzeit in gepackten, sauberen, trockenen und transportfähigen Zustand zur Abholung bereitzustellen.

8.5. Mehraufwand oder Wartezeiten aufgrund nicht frei zugänglicher Wege zum Lieferort, fehlender Durchfahrtsgenehmigungen, fehlender Hilfskräfte, mangelhafter Platzverhältnisse oder Verspätung durch nicht ordnungsgemäß gepackter Mietsache bei Abholung, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.6. Hat der Mieter neben der Anlieferung auch Auf- und Abbau und/oder Betreuung gebucht, so hat der Mieter für kostenfreie Abstellflächen für unsere Fahrzeuge während dieser Zeit zu sorgen.

8.7. Für die vereinbarte Lieferzeit gilt ein Zeitfenster von -90 Minuten, für die vereinbarte Abholzeit ein Zeitfenster von +90 Minuten.

8.8. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache aus Gründen, die Soccertime zu vertreten hat, so ist der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfe verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um die Mietsache gegen Schäden oder Verlust zu schützen.

9. Auf- und Abbau durch Anbieter

9.1. Wir koordinieren und leisten Aufbauhilfe mit vom Mieter zur Verfügung gestellten Hilfskräften und weisen diese ein.

9.2. Eventuell nötige Genehmigungen für Stellflächen hat der Mieter einzuholen. Eventuell anfallende Gebühren hat der Mieter zu zahlen.

9.3. Standardmäßig für den Strombedarf der Eventmodule sind die 2m Kabel vom mitgeliefertem Gebläse. Größere Kabellängen (bis 50 Meter) können gesondert vereinbart werden.

9.4. Stromkosten, die durch die Inbetriebnahme der Eventmodule anfallen, trägt der Mieter.

10. Betreuung durch Soccertime

10.1. Der Eventbetreuer fungiert als Aufsichtsperson und koordiniert den reibungslosen Ablauf am Eventmodul.

10.2. Für Schäden die auf grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen der Aufsichtsführung eines Eventbetreuers zurückzuführen sind, besteht eine Sach- und Haftpflichtversicherung.

11. Rücktritt

Neben den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Rücktrittsregelungen, gelten folgende Punkte der Verleih AGB für Eventmodule von Soccertime:

11.1. Bei Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor dem Beginn des gebuchten Mietzeitraums, werden 25 % der Vertragssumme fällig.

11.2. Bei Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor dem Beginn des gebuchten Mietzeitraums, werden 50 % der Vertragssumme fällig.

11.3. Bei Rücktritt vom Vertrag bis drei Werktage vor dem Beginn des gebuchten Mietzeitraums, werden 75 % der Vertragssumme fällig.

11.4. Bei Rücktritt innerhalb der letzten drei Tage vor dem Beginn, sowie am Tag des gebuchten Mietzeitraums, bei Nichtabholung bei vereinbarter Selbstabholung oder Annahmeverweigerung bei Lieferung sind 100 % der Vertragssumme fällig.

11.5. Punkt 11.4. greift nicht bei rechtzeitiger Anwendung von unserem kostenlosen Service, der  Regenversicherung, durch den Mieter.

REGENVERSICHERUNG

Wir möchten, dass unsere Kunden zufrieden sind. Da die Eventmodule in der Regel für Outdoorveranstaltungen angemietet werden, gewähren wir auf die meisten Module eine Art Regenversicherung. Das Wetter ist ein unberechenbarer Faktor, weshalb Sie bei einer Schlechtwetter-Prognose die meisten Attraktionen kurzfristig kostenlos stornieren können. Das macht es Ihnen möglich, bedenkenlos rechtzeitig ein Eventmodul zu buchen. Maßgebend dafür ist der Wetterbericht der Seite wetteronline.de. Wird ab 3 Tage vor dem Veranstaltungstag eine Regenwahrscheinlichkeit von über 50 % prognostiziert oder Sturmwarnungen angekündigt, können Sie bis zu einem Werktag vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Dies ist ein kostenloser Service! Bitte erfragen Sie, ob Ihr gewünschtes Modul unter diesen Service fällt.  

11.6. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, fällt in jedem Fall eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20,- € an.

11.7. Mit dem Rücktritt verfallen sämtliche Ansprüche gegenüber Soccertime.

11.8. Soccertime ist berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn bei vereinbarter Selbstabholung die vereinbarte Abholzeit nicht eingehalten wird.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1. Die Buchung einer Leistung ist nur Volljährigen und unbeschränkt Geschäftsfähigen erlaubt.

12.2. Die Nutzung der Eventmodule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

12.3. Wurde schriftlich die Anbringung von Werbematerial vereinbart, so dürfen nur leicht entfernbare Materialien verwendet werden. Keine Nägel, keine schwer entfernbaren Klebstoffe, kein Leim.

12.4. Im Falle einer Pfändung der Mietsache beim Mieter, muss dies Soccertime umgehend mitgeteilt werden. Weiter ist der Mieter verpflichtet, den Dritten über das Eigentum von Soccertime zu informieren.

12.5. Die Mietsache bleibt Eigentum von Soccertime und darf auch nicht an einen anderen Ort gebracht, weitervermietet oder Dritten zum Gebrauch überlassen werden.

12.6. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter von allen eigenen Eventmodulen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen – auch in Zusammenhang mit teilnehmenden Personen – anfertigt und diese honorarfrei in allen Medien (z. B. Homepage, Instagram, Facebook, Youtube) verbreiten und veröffentlichen, sowie uneingeschränkt zur eigenen Werbung verwenden darf.

12.7. Es gelten die unter Datenschutzerklärung auf www.soccertime.de angegebenen Kriterien zur Verwendung Ihrer Daten.

12.8. Nach §306 BGB bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein sollten.